Projekt86 unterstützt Unternehmen bei der Einrichtung und Begleitung interner Meldestellen sowie bei der strukturierten Umsetzung organisatorischer Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Ziel ist der Aufbau vertraulicher, nachvollziehbarer und organisatorisch tragfähiger Meldeprozesse – angepasst an Unternehmensgröße, bestehende Strukturen und regulatorische Anforderungen.
Wann externe Unterstützung im Hinweisgeberschutz sinnvoll ist
- Unternehmen, die interne Meldestellen strukturiert und rechtssicher umsetzen möchten
- Organisationen mit erhöhten Anforderungen an Compliance und Vertraulichkeit
- Unternehmen ohne eigene interne Ressourcen für Hinweisbearbeitung
- Firmen mit Anforderungen aus Kunden-, Lieferanten- oder Governance-Strukturen
- Organisationen mit erhöhtem Risiko für Compliance- und Reputationsvorfälle
- Unternehmen mit Bedarf an neutralen und nachvollziehbaren Meldeprozessen
- Organisationen mit Fokus auf vertrauliche und professionelle Hinweisbearbeitung
- Unternehmen, die organisatorische Risiken und Haftungspotenziale reduzieren möchten
Typische Bestandteile der Zusammenarbeit
Ziel ist es, Hinweisgeberschutz nicht als reine Pflichtaufgabe, sondern als nachvollziehbaren und funktionierenden Bestandteil organisatorischer Compliance-Strukturen zu etablieren.
- Unterstützung bei Aufbau und Struktur interner Meldestellen
- Ombudspersonenfunktion und vertrauliche Hinweisannahme
- organisatorische Gestaltung von Meldeprozessen
- Unterstützung bei Rollen- und Verantwortlichkeitsdefinitionen
- strukturierte Dokumentation und Nachvollziehbarkeit
- Unterstützung bei internen Richtlinien und Prozessen
- organisatorische Begleitung bei Hinweisbearbeitung
- Unterstützung bei Datenschutz- und Vertraulichkeitsanforderungen
Form der Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit orientiert sich an Struktur, Größe und Anforderungen des jeweiligen Unternehmens.
Ziel ist die Schaffung nachvollziehbarer und vertrauenswürdiger Meldeprozesse, die organisatorisch funktionieren und gegenüber Mitarbeitenden, Geschäftspartnern sowie regulatorischen Anforderungen belastbar bleiben.
- externe und neutrale Unterstützung im Hinweisgeberschutz
- nachvollziehbare organisatorische Prozesse
- vertrauliche Hinweisbearbeitung
- Unterstützung bei Compliance- und Governance-Strukturen
- organisatorische Entlastung interner Verantwortlicher
- strukturierte Dokumentation und Nachvollziehbarkeit
- Unterstützung bei regulatorischen Anforderungen
- praxisnahe Umsetzung statt rein theoretischer Konzepte
Ihre Vorteile einer externen Ombudsperson
- Vertrauliche und professionelle Hinweisbearbeitung
- Neutrale externe Anlaufstelle für Mitarbeitende und Dritte
- Unterstützung bei organisatorischen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Nachvollziehbare und strukturierte Meldeprozesse
- Entlastung interner Verantwortlicher
- Unterstützung bei Datenschutz- und Vertraulichkeitsanforderungen
- Vertrauensfördernde Compliance-Strukturen
- Planbare und flexible externe Unterstützung
In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir, welche Anforderungen in Ihrem Unternehmen bestehen und welche Form der Unterstützung sinnvoll ist.